Das Internet-Portal für Wirtschaft/ Recht im Unterricht
StD W.Fleischmann    -    KRvF-Gymnasium  Moosburg
 
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  Klasse 9  -  G8 ab 2007/ 08 
  • 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte
    • 9.1.1 Entscheidungen beim Konsum
    • 9.1.2 Entscheidungen beim Umgang mit Geld
    • 9.1.3 Entscheidungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Berufswahl 
  • 9.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte
    • 9.2.1 Bedeutung und Abschluss von Verträgen am Beispiel der Kaufhandlung
    • 9.2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen
    • 9.2.3 Die rechtliche Stellung Minderjähriger
  • 9.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln in Unternehmen
    • 9.3.1 Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens
    • 9.3.2 Typische Geschäftsprozesse im Unternehmen
    • 9.3.3 Das Rechnungswesen als Grundlage unternehmerischen Handelns
Kommentierter Lehrplan G8  (Bayern)
http://www.schoenborn-gymnasium.com/fachreferentwr/html/lehrplan_g8.html
  • StD Dr. rer. nat. Klaus-Hartwig Rube ist Fachreferent für Wirtschaft und Recht beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken
  • In der Folge finden Sie den neuen Lehrplan für WR G8 mit der von den MB-Fachreferenten im März 2006 vorgenommenen (unverbindlichen) Kommentierung als I3-Pap. Einzelne Kommentierungen werden im Rahmen der Fachreferententagungen noch ergänzt.

Globus-Infografiken

Stichwörter
9.2.1
Verträge
Vertragsfreiheit
unbestellte Ware
Eigentumsordnung
Rechtsobjekte
Eigentumserwerb
9.2.2
Pflichtverletzungen
Verbrauchsgüterk.
Verbraucherschutz
Haustürgeschäfte
Fernabsatzgesetz
Kaffeefahrten
9.2.3
Lebensaltersstufen
Geschäftsfähigkeit
Taschengeld-§§
Bankgeschäfte
Deliktsfähigkeit
Strafmündigkeit
Urheberrecht
Jugendschutzrecht
Zweck des Rechts


 

9.2  -  Rechtliches Handeln der privaten Haushalte
9.2.1  Bedeutung und Abschluss von Verträgen am Beispiel der Kaufhandlung
Die Schüler erkennen, dass in der Marktwirtschaft der Vertrag ein entscheidendes rechtliches Gestaltungsmittel ist. Gleichzeitig erhalten sie einen ersten Einblick in juristisches Denken und in die Arbeit mit Gesetzestexten.
* Zustandekommen von Verträgen, Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag 
* Besitz und Eigentum, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfte am Beispiel der Kaufhandlung, graphische Darstellung der Kaufhandlung, Analysieren und Anwenden von Rechtsnormen 

 
     
    Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht 
  • siehe Informationen auf  www.info-wr.de/
 
weitere interessante Unterrichtseinheiten 
Zustandekommen von Verträgen, Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag 




 

Besitz und Eigentum, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfte am Beispiel der Kaufhandlung, graphische Darstellung der Kaufhandlung, Analysieren und Anwenden von Rechtsnormen 
 

    Eigentumsordnung in Deutschland 


    Rechtsobjekte 

    Sachenrecht - Besitz und Eigentum - Eigentumserwerb 
    • Prof. Moritz - Uni Hamburg
    • Skripten zum Sachenrecht  (Jurawelt) 
        • "Eigentümer-Besitzer-Verhältnis" (Olaf Mauer) 
        • Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
        • Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen
        • Der rechtsgeschäftliche Erwerb vom Nichtberechtigten 
        • Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen - Teil 1: Der rechtsgeschäftliche Erwerb vom Eigentümer Gegenstand, Grundbegriffe und Grundprinzipien des Sachenrechts (Lars Lehre) 
        • Erwerb des Eigentums an Grundstücken (Lars Lehre) 
        • Besitz (Lars Lehre) 
        • Sachenrechtlicher Schutz des Eigentums (Lars Lehre) 
        • Grundbuch (Lars Lehre) 
        • usw."
    • Folien aus einer Vorlesung der Uni Bielefeld (Prof. Schulte-Noelke)
    • Grundlegende Einführung (FH Hildesheim)
      • "In diesem Kapitel soll die rechtliche Zuordnung von Sachen zu Rechtssubjekten dargestellt werden. Die umfassende rechtliche Herrschaftsmacht über Sachen ist das Eigentum. Eigentum gewährt ein absolutes dingliches Recht eines Rechtssubjekts an einer Sache. Das Eigentumsrecht und sonstige Beziehungen zwischen Rechtssubjekten und Sachen sind Gegenstand des Sachenrechts im dritten Buch des BGB.
      •      Besitz als tatsächliche Herrschaftsmacht über Sachen 
      •      Eigentumsbegriff 
      •      Übertragung des Eigentums 
      •      Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
      •      Eigentumserwerb kraft Gesetzes 
      •      Rechtsstellung des Eigentümers "
    • Eigentum verpflichtet:
      • "Grundstückseigentümer muss Sicherungsmaßnahmen gegen Steinschlag bezahlen."
    • Enteignung und Entschädigung -  nur zum Wohle der Allgemeinheit
      • Bezirksregierung Detmold informiert
 


9.2.2  Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen
Am Beispiel des Verbrauchsgüterkaufs lernen die Schüler rechtliche Folgen bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten und ihre Rechte als Verbraucher kennen.
* Begriff der Pflichtverletzung, Pflichtverletzungen beim Kauf im Überblick, Rechte des Käufers bei Sachmängeln
* ausgewählte Regelungen zum Verbraucherschutz 
     
    Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht 
  • siehe Informationen auf  www.info-wr.de/
 
weitere interessante Unterrichtseinheiten 
Die deutschen Gesetze
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, für interessierte Bürgerinnen und Bürger Gesetzestexte im Internet bereit.
Gesetze im Internet
Quelle:  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html
Begriff der Pflichtverletzung, Pflichtverletzungen beim Kauf im Überblick, Rechte des Käufers bei Sachmängeln



ausgewählte Regelungen zum Verbraucherschutz 



9.2.3  Die rechtliche Stellung Minderjähriger
Die Schüler setzen sich mit ausgewählten Rechtsnormen auseinander, lernen ihre rechtliche Position als Minderjährige kennen und entwickeln Verständnis für den Sinn der maßgeblichen Regelungen.
* rechtlich relevante Altersstufen: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Strafmündigkeit
* rechtliche Handlungsmöglichkeiten von beschränkt Geschäftsfähigen; ausgewählte Normen des Jugendschutzgesetzes
* Erörtern des Zwecks der rechtlichen Regelungen 
     
    Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht 
  • siehe Informationen auf  www.info-wr.de/
 
weitere interessante Unterrichtseinheiten 
rechtlich relevante Altersstufen: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Strafmündigkeit
    Deliktsfähigkeit
    • Deliktsfähigkeit
      • "Fähigkeit, eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung zu begehen. Sie ist eine besondere Form der Handlungsfähigkeit. Eine gesetzliche Regelung hat die Deliktsfähigkeit in den Paragrafen 827 und 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfahren."
      • Aufsichtspflicht/ Eltern - Billigkeitshaftung - Delikt - Gefährdungshaftung - Geschäftsfähigkeit
      • Haftung für Kinder - Haftung von Kindern - Handlungsfähigkeit - Minderjährigenhaftungsbeschränkung
      • Mitverschulden - Produkthaftung/ Deliktshaftung - Rechtsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Verschuldenshaftung
    • Abgrenzung Rechtsf. - Geschäftsf. - Deliktsfähigkeit mit Fällen
      • Jura Uni Bonn
    • Eltern haften für ihre Kinder - aber wann?
      • "Kleine Kinder - kleine Sorgen, große Kinder - große Sorgen. Dass dieser Spruch aus dem Volksmund gar nicht mal so lebensfremd ist, haben schon viele Familien erleben müssen, wenn ihre Kids etwas ausgefressen haben. Wer haftet, wenn dem Nachwuchs ein Fußball in eine Scheibe fliegt oder ein Blumentopf aufs Autodach fällt?"
    Sonstiges
       
    • Fall des Monats: Mehr Schein als Sein (Vertragsabschlüsse Minderjähriger im Internet)
      • http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-07-07.php
      • "Die 15-jährige Ann-Katrin registriert sich über einen Schul-PC bei einem Online- Grußkartendienst und bekommt kurz darauf eine Rechnung über 84 Euro geschickt. Die 15-jährige Ann-Katrin möchte ihrer besten Freundin zum Geburtstag per E-Mail eine Grußkarte schicken. Sie googelt daher im Computerpool der Waterkant-Realschule - deren Rechner mit einer angepassten und stets aktualisierten Filtersoftware überwacht werden - nach dem Stichwort "Grußkarte" und findet einen Link zur Website "www.grusskarten-regal.de". Auf der Startseite des Angebots wird Ann-Katrin aufgefordert, sich anzumelden, damit sie auf mehrere tausend Grußkarten zugreifen und an einem Gewinnspiel teilnehmen kann. Da als Hauptpreis ein MP3-Player winkt, gibt sie ohne weiter nachzudenken ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse, ihre postalische Adresse sowie ihr Geburtsdatum an und akzeptiert durch Anklicken einer Checkbox die unmittelbar daneben verlinkten Nutzungsbedingungen des Anbieters. Was Ann-Katrin nicht weiß: Mit Absenden der Anmeldung kommt nach der Vorstellung des Anbieters ein Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit zustande, bei dem monatliche Kosten von 7 Euro netto entstehen. Abgerechnet werden soll für 12 Monate im Voraus, sodass mit Vertragsschluss 84 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden."
    • Der Internet-Einkauf
      • "Der Trend einer umfassenden gesellschaftlichen Verbreitung des Mediums 'Internet' im Allgemeinen wie auch als Konsumplattform hat zur Folge, daß jetzige Kinder und Jugendliche die "E-Konsumenten" von morgen (und auch schon Heute!) sind. Die Marktforschung macht hierzu recht klare Prognosen: "Das Geldmittelpotential der 6 bis 17jährigen - heute schon knapp 18 Milliarden Mark pro Jahr - steigt weiter in verlockende Dimensionen".
    • Rechtsfragen des Internetsurfers Teil 1
      • Einleitung, Wirksamkeit von Verträgen, Zugang einer Willenserklärung. Anfechtung
      • Neue Informationspflichten nach BGB, Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendung mangelhafter Ware
      • Behandlung der Kundendaten, Gerichtsstand, Allgemeine Geschäftsbedingungen
      • Ausbleiben der Lieferung / Mangelhafte Ware, Bezahlung, Preisangaben, Lockangebote, Informationspflichten des Anbieters
    • Rechtsfragen des Internetsurfers Teil 2
      • Wirksamkeit von Verträgen, Zugang einer Willenserklärung, Anfechtung
      • neue Informationspflichten nach BGB, Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendung mangelhafter Ware, Behandlung der Kundendaten
      • Gerichtsstand, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ausbleiben der Lieferung / Mangelhafte Ware
      • Bezahlung, Preisangaben, Lockangebote, Informationspflichten des Anbieters


    Bankgeschäfte mit Minderjährigen 

  • Verlautbarung zum Thema "Bankgeschäfte mit Minderjährigen"
    • "Das Heranführen von Minderjährigen an die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen ist grundsätzlich positiv zu werten. Um junge Erwachsene vor den Folgen einer Kreditaufnahme zu bewahren, die ihre Finanzkraft übersteigt, sollten bereits Minderjährige zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld angehalten werden. Diese Vorbereitung der Minderjährigen auf ihre spätere Rolle im Wirtschaftsleben erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des deutschen Zivilrechts...."
    • -----> Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 

 

rechtliche Handlungsmöglichkeiten von beschränkt Geschäftsfähigen; ausgewählte Normen des Jugendschutzgesetzes

     
    EXKURS
    Urheberrecht und Raubkopien 
     
       
    • Was ist iRights.info? 
      • http://www.irights.info
      • "Sind Privatkopierer Verbrecher? Macht sich strafbar, wer eine CD oder DVD kopiert? Oder sich den Film der Woche auf die Computer-Festplatte speichert? Diese Fragen zu beantworten, ist für Laien so schwer wie nie zuvor, denn die Veränderungen im Urheberrecht geben bisweilen selbst Juristen Rätsel auf. iRights.info, ein Informationsangebot zum Urheberrecht in der digitalen Welt, hilft bei der Orientierung."
    • Das neue Urheberrechtsgesetz - ppt-Datei 
      • Musik und Software 
        • Was ist erlaubt ? 
        • Was ist verboten ? 
        • Brennen ohne Angst ? 
        • Was darf ich kopieren ?
    • Neue Unterrichtsmaterialien - Copyrights im digitalen Zeitalter 
      • www.zeitbild.de
        • Jugendliche nutzen Computer und Internet heute ganz selbstverständlich – in der Schule oder in der Freizeit. Über den richtigen Umgang mit Copyrights  wissen sie jedoch häufig zu wenig: Die Meisten machen sich wohl kaum Gedanken über das Urheberrecht, wenn sie z. B. Kopien von Musikstücken aus dem Internet herunterladen oder mit Freunden austauschen. Die neue Ausgabe der Unterrichtssequenz RERUM des Zeitbild Verlags macht deshalb das Thema Copyrights mit vielen konkreten Beispielen und aktuellen Informationen für Schüler anschaulich. Die Unterrichtsmaterialien beleuchten das Thema Copyrights sowohl aus rechtlicher, wirtschaftlicher als auch kulturgeschichtlicher Perspektive. Das Unterrichtspaket besteht aus einer Lehrermappe mit Hintergrundinformationen und 31 Kopiervorlagen für die Hand des Schülers. Der Schwierigkeitsgrad der verschiedenen Kopiervorlagen variiert, damit das RERUM Copyrights an unterschiedlichen Schularten eingesetzt werden kann und für Schüler im Alter von 14 bis 20 geeignet ist.
        • Was ist Copyright? Urheberrecht; Markenrecht; Patentrecht, Die Fälscher, Praxis, Kulturgeschichte des Fälschens, Wirtschaft; Perspektiven, Kreuzworträtsel & Glossar
  • RESPE©T COPYRIGHTS  -  Unterrichtsmaterial aktualisiert und verschönert
    • http://www.respectcopyrights.de/index.php?id=60
    • "Das Unterrichtsmaterial von RESPE©T COPYRIGHTS gibt es seit kurzem in überarbeiteter und aktualisierter Form. Die Inhalte für die Klassen 3-6 (Baustein A), 7-10 (Baustein B) und 11-13 (Baustein C) sind damit wieder auf dem neuesten Stand der Sachlage zum Urheberrecht. Zudem haben die Unterlagen ein neues Layout bekommen und an einigen Stellen wurden neue Aufgaben hinzugefügt. Jeder Baustein enthält Schülerblätter mit konkreten Aufgabenstellungen für den Unterricht und Lehrerblätter mit methodisch-didaktischen Angaben. Die Materialien können auf http://www.respectcopyrights.de/index.php?id=60 kostenlos heruntergeladen werden. "
  • Remus - Deutscher Bildungsserver 
  • http://remus.jura.uni-sb.de/
  • Fälle zum Urheberrecht
  • "Multimedia und Internet in Schulen und Hochschulen werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf, die sowohl ,de lege lata' als auch ,de lege ferenda' nahezu alle Rechtsgebiete berühren. remus will allen Verantwortlichen die Möglichkeit bieten, sich treffsicher, aktuell und vollständig mit Hilfe eines zentralen Informationssystems im Internet über urheberrechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet in Hochschulen zu informieren und auszutauschen." "An dieser Stelle finden Sie derzeit eine Zusammenstellung von Fällen zu urheberrechtlichen Problemen beim Einsatz von Multimedia und Internet in Hochschulen."
  • Gesetzestexte, Vortrag zum Thema "Raubkopien", wichtige Adressen, Artikel, Zahlenmaterial, Urheberrecht bei Internetdokumenten, Softwarepiraterie, auch Viren - Schutz
    • Das neue Urheberrecht  (lehrer-online) 
      • "Urheberrechte in der Informationsgesellschaft
      • Zugleich eine Bewertung des neuen "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" aus schulischer Sicht. Voraussichtlich im August 2003 tritt das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft, welches neue gesetzliche Bestimmungen in das Urheberrechtsgesetz einfügt. Zweck dieser Urheberrechtsnovelle ist es, das deutsche Urheberrecht fit zu machen für die Herausforderungen der digitalen Revolution und insbesondere des Internets."
    • Das neue Urheberrecht 
      • FAQ zu Fragen der Privatkopie und des Kopierschutzes 25 Fragen und Antworten
      • Rechtsanwalt Johannes Richard
    • „Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet“, Az. 7 O 16402/07
    Jugendschutz 
    • Gesetzestext
    • Neues Jugendschutzrecht 
      • aus workshop-zukunft
      • Ziel: Besserer Schutz vor Gewalt in den Medien
      • "Seit dem 1. April sind umfangreiche Neuregelungen zum Jugendschutz in Kraft. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes entsteht erstmals ein einheitliches Gesetz zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit und in den Medien (Print, CD-ROMs, DVDs, Videos). Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder schafft zugleich eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk)."
      • Die Polizei informiert
        • "Diese Frage wird uns Jugendbeamten oft gestellt. Wie lange darf ich in der Disco bleiben? Was passiert, wenn ich von der Polizei beim Rauchen erwischt werde? Und vieles mehr. Diese Dinge sind im Jugendschutzgesetz geregelt, das ab 1. April 2003 in einer neuen Fassung gültig ist. Was sich im Detail geändert hat, wollen wir später erläutern, vieles ist nämlich gleich geblieben."
        • Übersicht 1
        • Ünersicht 2
    • Jugendschutz
      • http://www.jugendschutz.de/
      • In Deutschland haben sich mehrere Fach- und Landesstellen zum Kinder- und Jugendschutz sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. ein gemeinsames Zeichen gegeben.



Erörtern des Zwecks der rechtlichen Regelungen

  • NN


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