"Einige nennen es das "Öl
des 21. Jahrhunderts": geistiges Eigentum. Je mehr Maschinen und Computer
körperliche Arbeit ersetzen, werden Daten, Wissen, Ideen und Kultur
zum wichtigsten Rohstoff und Gut. Damit rückt auch das Urheberrecht
an zentrale Stelle. Was früher nur einige Künstler und Verlage
berührte, regelt heute den Großteil unserer Kultur- und Wissens-Wirtschaft
- und zunehmend unseren Alltag: Ob E-Mails oder Handy-Fotos, Computerspiele
oder Präsentationen in der Schule - sie alle werden vom Urheberrecht
geschützt. Dabei fordern die neuen Medien das Urheberrecht fundamental
heraus. Schallplatten oder Bücher ließen sich nur schwer und
mit Verlust kopieren. Heute dagegen können digitale Klänge, Bilder
und Texte in Sekunden praktisch kostenlos kopiert, verändert und über
das Internet weltweit getauscht werden.
Das treibt Kreative in den Ruin,
sagen die einen, und fordern strengere Gesetze. Das ermöglicht ganz
neue Formen der Kreativität, meinen die anderen, und fordern neue
Rechts- und Geschäftsmodelle. Die Politik hat weltweit mit neuen Verträgen
und Richtlinien reagiert, in Deutschland mit der Reform des Urheberrechts,
deren zweiter Korb am 1. Januar 2008 in Kraft trat.
Was ist anders geworden? Was
bedeutet das neue Recht für den eigenen Alltag? Das Onlinedossier
möchte aufklären. Grafiken geben eine kurze Tour durch ein weites
Rechtsgebiet. Texte, Materialien und Glossars vermitteln Hintergründe
und Begriffe. Statistiken machen den Umfang des Handels mit geistigem Eigentum
greifbar, und Interviews vermitteln die Standpunkte der verschiedenen Akteure.
Wie frei kann der deutsche Gesetzgeber
schalten und walten bei seinen Entscheidungen zum Urheberrecht? Was ist
der Unterschied zwischen "Urheberrecht" und "Copyright"? Welche anderen
Formen geistigen Eigentums gibt es sonst noch? Fünf Schaubilder beantworten
diese und andere Fragen und geben so eine anschauliche Schnelltour durch
die Grundlagen des Urheberrechts."
Kreisläufe - Geistiges
Eigentum - Urheberrecht weltweit - Urheberrecht und Copyright - Urheberrecht
und Digitalisierung
medieninfo bayern versteht
sich als Serviceangebot des Referats Medienbildung und richtet sich in
erster Linie an Lehrkräfte, aber auch an Fachkräfte im außerschulischen
Bereich. Unser Ziel ist es, unsere Produkte, Ergebnisse und Erfahrungen
für Sie bereit zu stellen sowie auf vielfältige Informationen,
Medienangebote und Portale zu verweisen. In medieninfo bayern dreht sich
also alles um Medien und Bildung – von der gezielten Auswahl von Medien
über deren sinnvollen Einsatz bis hin zu einem reflektierten Umgang
mit Medien. Die Vermittlung von Medienbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe,
die auch Sie aktiv unterstützen können. Wir freuen uns über
Anregungen und Beiträge.
Neue Beiträge in "Medien
und Recht"
Aktuelles
Broschüre "Das neue
Fotokopieren in Schulen. Was geht, was geht nicht?"
Für das „Fotokopieren in
Schulen“ gelten neue Regeln. Der Flyer der Kultusministerkonferenz und
des VdS Bildungsmedien e. V. fasst die aktuellen Richtlinien für den
Unterrichtsalltag übersichtlich, prägnant und verständlich
zusammen.
Heute hat das Bundesministerium
der Justiz den Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechts veröffentlicht.
Begleitet wird das Gesetzgebungsverfahren von einer Informationskampagne
unter dem Titel „Kopien brauchen Originale“.
Herzstück der Informationskampagne
ist das Internetportal www.kopien-brauchen-originale.de, das das Bundesministerium
der Justiz heute online gestellt hat.
„Unser Ziel ist es, ein zukunftsfähiges
und von Verbrauchern und Rechtsinhabern gleichermaßen akzeptiertes
Urheberrecht zu schaffen. Mit unserer Informationskampagne wollen wir den
Gesetzgebungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger transparent
gestalten und das Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums schärfen“,
erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Quelle: Newsflash politik-digital.de
vom 16. Januar 2003
Was wir immer schon übers
Urheberrecht wissen wollten, uns aber nie zu fragen getraut haben... Die
Frequently Asked Questions (FAQ) sind eine Zusammenstellung der wichtigsten
Fragen im Zusammenhang mit dem UrhG.
"Die Verwendung von Medien wie
Internet, Fernsehen, Video oder DVD wirft viele rechtliche Fragen auf.
Auch Schulen und Hochschulen sind von diesen Problemen betroffen. Deshalb
hat das Institut für Rechtsinformatik als Teil der Universität
des Saarlandes gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und
Wissenschaft des Saarlandes und dem Deutschen Bildungsserver das Projekt
remus gestartet. remus soll Lehrern und Schülern bei der Beantwortung
rechtlicher Fragen im Einsatz von Multimedia und Internet in den Schulen
helfen. Insbesondere Fragen des Urheberrechts stehen dabei im Mittelpunkt."
"Das Urheberrecht ist keine
einfache Materie. Zu erklären, welche Auswirkungen es im Alltag hat,
ist das Hauptanliegen von iRights.info. Wer aber mehr über die rechtlichen
Hintergründe wissen möchte, ist hier richtig.
Zweiter Korb: Eigentlich heißt
der Zweite Korb „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“.
Der sperrige Titel verheißt, dass das bestehende Urheberrecht optimiert
und an die Bedürfnisse der Gegenwart und Zukunft angepasst werden
soll. Seit dem 1. Januar 2008 ist der „Zweite Korb“ geltendes Gesetz. Was
hat sich geändert, was muss man beachten?
Urheberrecht in der Praxis:
Fallbeispiele - Hier erläutern wir verschiedene Fallbeispiele, die
die Entwicklungen des Urheberrechts in der Praxis beleuchten. Das sind
konkrete Fälle, in denen sich die Problematik und die Interessenskonflikte
der betroffenen Parteien – Rechteinhaber, Konsumenten und Verwerter spiegeln."
Urheberrecht und neue Medien
(pdf-Zusammenfassung)
"Die Urheberrechtsnovelle –
welche voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2003 in Kraft tritt
– berührt auch den Schul- und Ausbildungsbereich: etwa hinsichtlich
der Fragen, ob Papierausdrucke von WWW-Seiten in einer Schulklasse verteilt
werden können, welche Besonderheiten im Falle der vertraglich vereinbarten
Nutzung von Online-Datenbanken zu beachten sind oder welche rechtlichen
Probleme die Verwendung von Online-Tauschbörsen – wie KaZaA oder Morpheus
– in einem schulischen Internetcafe verursachen kann."
"Die Bundeszentrale für
politische Bildung (bpb) hat einen Ratgeber veröffentlicht, der aktualisierte
Tipps des Portals iRights.info enthält. Er ist für zwei Euro
erhältlich.
Auf 385 Seiten werden unter
anderem die Auswirkungen der zu Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten
Stufe der Urheberrechtsnovelle erklärt. Die bpb empfiehlt das Print-Kompendium
von iRights.info insbesondere für die Arbeit im Unterricht. Bei iRights.info
handelt es sich um ein ehemaliges Förderprojekt des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Projektträger
ist mikro - Verein zur Pflege von Medienkulturen e. V., Berlin."
"Was sind urheberrechtlich geschützte
Werke, welche Werke sind frei nutzbar? Wann dürfen Texte, Grafiken
oder Bilder im Bildungsbereich fotokopiert werden?
Fragen wie diese, die im pädagogischen
Alltag in Kitas, Schulen oder Jugendeinrichtungen täglich auftauchen,
werden in der neuen Broschüre von Schulen ans Netz knapp und informativ
geklärt. Aufgezeigt wird, dass das Urheberrecht nicht nur als lästige
Einschränkung gewertet werden muss: Denn es schützt kreative
Werke sowohl von Lehrenden als auch von Lernenden. Hinweise zum richtigen
Zitieren von Werken, zur Veröffentlichung von Schülerarbeiten
oder zum Erwerb von Lizenzen machen Pädagoginnen und Pädagogen
mit dem gesetzlichen Rahmen vertraut. Eine Linkliste verweist auf wichtige
Internetquellen. Die Broschüre "Urheberrecht. Eine Einführung
für die pädagogische Mediennutzung" steht auf der Website von
Schulen ans Netz zum kostenfreien Download bereit."
Urheberrechtlicher Schutz
von Inhalten (Lehrer-Online)
Im Bereich des Urheberrechts
stellen sich beim Einsatz neuer Medien in Schulen viele Rechtsfragen, auch
weil das Internet wie ein riesiger Selbstbedienungsladen scheint, in dem
man sich benötigte Inhalte zusammenstellt.
Auf Grundlage der aktuellen
Fassung des neuen Urheberrechtes haben wir diese FAQ für Sie zusammengestellt.
Beachten Sie bitte auch die Änderungen im Rahmen des Gesetzentwurfes
für den "2. Korb" des Urheberrechts . Viele Fragen ergeben sich im
Bereich der Privatkopie, das Kopierschutzes und dessen Umgehung mit all
seinen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Folgen."
Abmahnung u. Rechtsschutz, Weitere
Infos zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Ebay- und Onlinerecht,
Ebay und Internetauktionen, Recht der Internetshops, Internetrecht Aktuell,
Jugendschutz im Internet, Filesharing-Recht, EDV und Softwarerecht, Softwarerecht
"Das "Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" ist am 13.09.03 in Kraft
getreten. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2001/29 des Europäischen
Parlaments und des Rates umgesetzt und das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in
mehreren Punkten geändert und ergänzt und nach der Vorstellung
des Gesetzgebers an die Notwendigkeiten des digitalen Zeitalters angepasst.
Dieser Beitrag befasst sich
mit einigen zentralen Änderungen bzw. Neuerungen des Urheberrechts."
Darf ich MP3s kopieren? Ist
Raubkopie ein Verbrechen? Rund um die digitale Musik ist ein Debatte entstanden,
die über den eigenen Rechner hinaus geht. jetzt.de dokumentiert die
Auseinandersetzung um Copyright und Urheberrecht in zahlreichen Texten.
Eine Übersicht
Auf dieser Seite finden Sie
Antworten auf häufige Fragen des Urheberrechts. Wenn eine kurze Darstellung
nicht ausreicht, werden weiterführende Links zum Urheberrecht auf
dieser Seite oder auf externe Seiten angeboten.
"Mit den Urheberrechtsreformen
2003 und 2008 wurden die Grenzen der erlaubten Privatkopie immer enger
gesteckt. Seitdem warnt die Musik- und Filmindustrie vor der Strafbarkeit
des Raubkopierens. Dabei sind Privatkopien durchaus noch erlaubt. Was dabei
beachtet werden muss, zeigt dieser Artikel. Grundsätzlich darf der
Urheber bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Das in Deutschland traditionelle
Recht der Privatkopie ist eine Ausnahme von dieser Regel."
"medieninfo bayern versteht
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Linie an Lehrkräfte, aber auch an Fachkräfte im außerschulischen
Bereich.
Unser Ziel ist es, unsere Produkte,
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Informationen, Medienangebote und Portale zu verweisen.
In medieninfo bayern dreht sich
also alles um Medien und Bildung – von der gezielten Auswahl von Medien
über deren sinnvollen Einsatz bis hin zu einem reflektierten Umgang
mit Medien. Die Vermittlung von Medienbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe,
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Anregungen und Beiträge."
"Das Fotokopieren in Schulen
wurde neu geregelt. Was geht, was geht nicht? Eine Information für
Lehrerinnen und Lehrer mit allem Wissenswerten, herausgegeben von der Ständigen
Konferenz der Kultusminister und dem VdS Bildungsmedien."
Die neuen Regeln - Hintergründe
- Fragen & Antworten - Download - Links
"Multimedia und Internet werfen
in den Schulen und Hochschulen eine Fülle von Rechtsfragen auf, welche
nahezu alle Rechtsgebiete berühren. Eine besondere Rolle spielt dabei
das Urheberrecht. remus will allen Verantwortlichen die Möglichkeit
bieten, sich treffsicher und aktuell mit Hilfe eines zentralen Informationssystems
im Internet über rechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und
Internet in den Schulen und Hochschulen zu informieren. Mehr über
remus...
Die Informationen in remus wurden
mit Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Da es sich jedoch bei dem
Multimedia- und Internetrecht um ein recht junges Rechtsgebiet handelt,
sind viele Fragen nicht abschließend geklärt. Ein Blick auf
die aktuellen rechtlichen Entwicklungen ist daher unverzichtbar. Mehr hierzu
unter remus aktuell und im remus-Newsletter ..."
(Business Software Alliance)
Interessenverband der Softwarehersteller
"Seit 1988 setzt sich der internationale
Interessenverband Business Software Alliance (BSA) weltweit für den
Schutz von Software als geistiges Eigentum ein. Ziel der BSA ist es, sowohl
mit Aufklärungsprogrammen als auch gezielten Strafanträgen der
betroffenen Herstellerfirmen, das weltweit grosse Volumen an raubkopierter
Software einzudämmen. In diesem Zusammenhang unterstützt der
Verband die weltweite Harmonisierung entsprechender Gesetze im Interesse
eines freien Technologiehandels."
"In einigen
Fällen hat das Urhebergesetz die Wahrnehmung von Rechten des Urhebers
einer Verwertungsgesellschaft übertragen: Übernahmen von Zeitungsartikeln,
Aufnahme von Werken in Schulbücher, öffentliche Wiedergabe etc.
Die VG WORT nimmt die Zweitnutzungsrechte für ihre Wahrnehmungsberechtigten
wahr, und vertritt sie bei Vortrags- und Senderechten."
"Die Verwertungsgesellschaft
BILD-KUNST ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler,
Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für
ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen
alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne
Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht
selbst wahrnehmen kann."
"Das Internet bietet Schülerinnen
und Schülern ebenso wie allen Lehrenden und Lernenden die Möglichkeit,
zu bestimmten Themenstellungen umfassend und aktuell zu recherchieren.
Hochschulen, Universitäten, Nachrichtendienste, Institute und viele
weitere Anbieter sind bemüht, Informationen jeder Art für das
Internet aufzubereiten und auf den entsprechenden Homepages zu präsentieren."
"Was ist eine Marke? Ihre Marke
ist Ihr größtes Kapital. Sie ist Ihr Aushängeschild für
Ihre Waren und Dienstleistungen. Unterscheidungsfunktion Die Marke dient
der Unterscheidung der eigenen Waren und Dienstleistungen von denen der
Wettbewerber. Erst mit einer Marke wird eine ansonsten nicht abgrenzbare
Ware oder Dienstleistung zu einem individuell zuordnungsfähigen Markenartikel
bzw. zu einer individuellen Dienstleistung. Man spricht auch von der produktidentifizierenden
Herkunftsfunktion der Marke."
Diese Seiten werden Ihnen zur
Verfügung gestellt von der Anwaltskanzlei Heymel in Köln.
"Die Aktion Plagiarius e.V.
wurde 1977 vom Designer Professor Rido Busse gegründet. Mit der jährlichen
Verleihung ihres Negativpreises, dem Plagiarius - Symbolfigur ist der schwarze
Zwerg mit der goldenen Nase - verfolgt die Aktion Plagiarius Plagiatoren
weltweit und stellt diese öffentlich an den Pranger. "
"Der "Aktionskreis Deutsche
Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V." (APM) wurde Ende 1997
von dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT), dem Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI), dem Markenverband sowie von 15 Gründungsunternehmen
ins Leben gerufen."
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Urheberrecht
bei Internetdokumenten
Kostenloses Skript zum Internet-Recht
in aktualisierter Version - Neuauflage des Internetrecht-Kompendium der
Uni Münster
Zweimal im Jahr aktualisiert
Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein kostenloses
Internetrecht-Kompendium. Nun steht eine neue Auflage mit neuen Urteilen
und Literaturhinweisen auf den Seiten der Universität Münster
zum Download bereit.
"Redaktionelle Beiträge
zu aktuellen Themen des Rechts der Neuen Medien mit schulischem Bezug.
In der Diskussion - In dieser
Rubrik finden Sie Beiträge zu aktuellen Fällen und neuen Gesetzen,
die den Einsatz digitaler Medien im Bildungsbereich betreffen. Wir informieren
Sie über rechtliche Hintergründe und die praktische Bedeutung
für den pädagogischen Alltag."
In der Rubrik "Der Fall des
Monats" stellen wir Ihnen monatlich einen fiktiven Fall aus der Schulpraxis
und seine rechtlichen Hintergründe vor. In älteren "Fällen
des Monats" können Sie in diesem Archiv stöbern!
Fall
des Monats: Kopien, analog und digital - was ist erlaubt?
"Lehrer
Fritz Albrecht möchte das schuleigene Intranet für seinen Unterricht
nutzen. Doch er fragt sich, ob für die Nutzung von digitalen Arbeitsmaterialien
die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für analoge Materialien
gelten.
Fritz
Albrecht, Klassenlehrer der 10. Klasse des Willy-Brandt-Gymnasiums in Köln,
plant, digitale Kommunikationsmittel für einen anschaulichen und modernen
Unterricht einzusetzen. Insbesondere für den Deutschunterricht möchte
er die vielfältigen Instrumente der digitalen Medien nutzen, um gemeinsame
Projekte umzusetzen. Der Lehrer möchte den Schülerinnen und Schülern
aber nicht nur fachliches Wissen näher bringen, er legt auch großen
Wert auf die Vermittlung von Medienkompetenz. Vorteile sieht er in der
mobilen Unabhängigkeit durch den Zugriff auf die Unterrichtsmaterialien
vom heimischen Computer aus und der Einsparung von Fotokopien. In seinem
Kollegium schlägt er vor, neben der Nutzung des Internets auch ein
schuleigenes Intranet als geschützten Bereich einzurichten. Vorab
soll die Frage geklärt werden, ob es rechtliche Besonderheiten bei
der Bereitstellung von Vervielfältigungen im Intranet gibt."
Fall des Monats: Vom Suchen
und Nutzen von Bildern
"Herr Engler schmückt ein
Arbeitsblatt mit fremden Cliparts und Fotos und beabsichtigt, es als Fotokopie
im Unterricht zu verteilen sowie auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
Englischlehrer Engler bereitet für seine Klasse ein Arbeitsblatt zum
Thema Irland vor. Damit es nicht so langweilig aussieht, sucht er über
Google passendes Illustrationsmaterial und wird teilweise fündig:
Er schmückt das Arbeitsblatt mit dem Clipart (Computergrafik) einer
keltischen Harfe aus einer Online-Bildersammlung und mit dem Foto eines
Irischen Pubs, das er auf der privaten Homepage des Fotografen findet.
Zunächst nutzt Herr Engler das Arbeitsblatt nur im Rahmen des Unterrichts.
Später beginnt er aber, Unterrichtsmaterialien auf seiner frei zugänglichen
Homepage anderen zur Verfügung zu stellen und möchte auch dieses
Arbeitsblatt veröffentlichen. Ist das geschilderte und geplante Vorgehen
zulässig?"
Fall des Monats Januar: Ein
unmoralisches Angebot?
"Das "PC-Paradies" macht dem
Gutenberg-Gymnasium ein großzügiges Angebot: fünfzehn
PCs gegen entsprechend positive Erwähnung auf der Schulhomepage. Der
Schulleitung des Gutenberg-Gymnasiums wird von der ansässigen Computerfirma
"PC-Paradies" ein verlockendes Angebot gemacht. Das Unternehmen will den
bereits vorhandenen Schulcomputerraum mit fünfzehn weiteren Computern
und Bildschirmen kostenlos ausstatten und damit den Gesamtbestand verdoppeln.Allerdings
soll die Maßnahme auch einen gewissen "Werbeeffekt" für das
Unternehmen haben, so dass der Geschäftsführer des "PC-Paradies"
seine Zuwendung von einer entsprechenden, "das Firmenimage pflegenden"
Positionierung des Gutenberg-Gymnasiums in der Öffentlichkeit abhängig
macht."
Das Kollegium der Anne-Frank-Realschule
diskutiert ein Handy-Verbot, da die Schüler damit zunehmend heimliche
Tonaufnahmen, Fotos und Videos vom Unterricht machen.
Schweigen ist Silber, Fragen
ist Gold
"Informatiklehrer Herr Bremer
ergänzt die Homepage der Konrad Adenauer Hauptschule um einen Serviceteil,
in dem er Namen, Fächer und Kontaktdaten aller Lehrkräfte veröffentlicht."
Schreiben verbindet - Fall des
Monats November 2005
Im Englischunterricht nutzt
die 8a private E-Mail-Adressen zur Korrespondenz mit der Partnerklasse.
Lehrerin Frau Braun bekommt dabei auch private Mails zu Gesicht. Ist das
im Rahmen der Aufsichtspflicht erlaubt?
Namen sind Schall und Rauch
- Fall des Monats Oktober 2005
Die Erstellerin der Homepage
der Humboldt-Gesamtschule legt eine Unterseite "Kontakt" an, auf der sie
sich als Verantwortliche für die Website nennt. Genügt dies als
Impressum für eine Schulhomepage?
Wer sucht, der findet - Fall
des Monats September 2005
Die Keppler-Berufsschule schmückt
die Anfahrtsbeschreibung auf ihrer Schulhomepage mit einem Stadtplanausschnitt
eines Online-Kartendienstes und erhält daraufhin eine Abmahnung. Ist
die Abmahnung berechtigt?
Admin werden ist nicht schwer
... - Fall des Monats August 2005
Am Goethe-Gymnasium in B. soll
die Administration der Computer und Server zukünftig von einer Schülergruppe
im Rahmen der Informatik-AG durchgeführt werden. Dürfen Schüler
so weitreichene Admin-Rechte erhalten?
Schülerinnen als Werkschöpfer
- Fall des Monats Juli 2005
Sofie und Ann-Katrin (15) haben
im Kunstunterricht Designelemente für die Schulhomepage erstellt und
verlangen, nun für eine "Nutzungserlaubnis" bezahlt zu werden. Muss
die Schule für die Nutzung zahlen?
Klassenfotos mit Hindernissen
- Fall des Monats Juni 2005
Das Schiller-Gymnasium in A.
möchte seine Schulklassen von einem Fotografen ablichten lassen und
die Klassenfotos auf seiner Schulhomepage veröffentlichen. Welche
Einwilligungen werden benötigt?
Im Bereich des Urheberrechts
stellen sich beim Einsatz neuer Medien in Schulen viele Rechtsfragen, auch
weil das Internet wie ein riesiger Selbstbedienungsladen scheint, in dem
man sich benötigte Inhalte zusammenstellt.
Wann erlaubt eine Einwilligung
der Betroffenen den Umgang mit persönlichen Daten?
"Oftmals gibt es in den Gesetzen
mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen - zum Beispiel den Landesschulgesetzen
- keine ausdrückliche Erlaubnis für eine bestimmte Art des Umgangs
mit personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten ......."
"An den berufsbildenden Schulen
sollte nicht nur das technische Werkzeug, sondern auch die Erarbeitung
von Rechtsvorschriften für die Erstellung von Webseiten als Bestandteil
von Fach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler
verstanden werden."
"Der
Aufsatz "Verantwortlichkeit fuer Hyperlinks nach der Neufassung des TDG"
von Rechtsanwalt Thomas Stadler untersucht die Haftung für fremde
Inhalte durch das Setzen eines Links unter folgenden Gesichtspunkten:
a)
Beachtung der medienspezifischen Besonderheiten
b)
Verantwortlichkeit nach den Grundsaetzen der Stoererhaftung
c)
Beschraenkung der Verantwortlichkeit durch Art. 5 GG
d)
Verschuldenshaftung / Strafbarkeit
e)
Zueigenmachung fremder Informationen durch Setzen eines Links
f)
Verantwortlichkeit aufgrund des Bestehens von Verkehrssicherungs- und Garantenpflichten"